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Baumschutzsatzung für Seevetal oder Baumkataster ?

In Seevetal darf außerhalb der Wachstumsperiode fast jeder noch so wertvolle Baum gefällt werden. Warum? Weil nur wenige Bäume in Bebauungsplänen geschutzt sind. Bringt ein Baumkataster Abhilfe? Der Umweltausschuss hat am 28.02.2012 hierüber beraten.

04.03.12 – von Rainer Weseloh –

Wir Grünen haben der Verwaltungsvorlage  n i c h t  zugestimmt!

Es ist schon sehr frustrierend mit dem Baumschutz in Seevetal. In den letzten 26 Jahren wurden in Seevetal derart viele Bäume innerorts und außerhalb der Ortschaften abgeholzt (Meckelfeld, Maschen, Wäldchen in Metzendorf, Horster Heide, Alter Postweg, 130 Erlen am Seevekanal...), dass es richtig alte, ortsbildprägende Bäume nur noch wenige gibt, und die werden oft von Privaten dank der sogenannten Forstbetriebe unfachmännisch zurückgeschnitten. Außerorts wurde auch so mancher schöne, dem Naturhaushalt dienende Baum oder auch Baumgruppen, Sträucher und Hecken gefällt, z.B. damit Erntemaschinen freie Fahrt haben.

 Dieses vorausgeschickt, verfechte ich immer noch eine Baumschutzsatzung, die sich innerorts am Stammumfang in einer Höhe von 1 m orientiert. Das macht auch ökologisch Sinn, denn so wachsen die Bäume im Laufe der Zeit ja in die Satzung hinein. Grundeigentümer, die sowieso schon verantwortungsbewusst mit ihren Bäumen umgehen, werden diese Bäume auch stehen lassen, wenn sie in die Satzung hineinwachsen.

 Zu der Vorlage habe ich folgendes aus Naturschutzsicht zu sagen:

  1. Seevetal hätte bereits seit 26 Jahren eine wirksame und unbürokratisch zu handhabende Satzung mit Ausnahmeregeln und Befreiungen (wie im Verwaltungsvorschlag) haben können. Ich habe im UPLA wiederholt Anläufe unternommen, mit immer wieder aktualisierten Satzungsentwürfen (das Beste aus bestehenden Satzungen habe ich zusammengestellt, auch was Ausnahmen und Befreiungen betrifft). SPD und wir waren stets dafür, CDU und FDP stets dagegen (die Eigentümer sind verantwortungsbewusst...). Die Freien Wähler sind glaube ich auch dafür.
  2. Der Auftrag an die Verwaltung zur Erarbeitung des Baumkatasters erging bereits vor mehr als drei Jahren. Woraus hat sich die lange Bearbeitungszeit ergeben ?
  3. Aus welchen Gründen lehnt die Verwaltung eine Regelung nach Stammunfang ab (mehrheitlich beschlossenes Leitbild...)?
  4. Aus welchen Gründen wurde die Satzung aus Rellingen und nicht die aus HH zugrunde gelegt? Wie sieht die Baumbilanz in Rellingen seit Inkrafttreten deren Baumkatasters aus, greift das Kataster dort und bringt es etwas für Natur und Orts-/Landschaftsbild?
  5. Die Satzung soll nur innerhalb der bebauten Ortsteile gelten. Das mag anfangs ganz gut sein. Aber auch außerhalb der bebauten Ortsteile werden Gehölze mit Wert für den Naturhaushalt ebenfalls oft gefällt (siehe Beispiel Seevekanal, wo angeblich die Deichsicherheit gefährdet war. Auf Hamburger Seite des gleichen Deiches besteht die Gefährdung offenbar nicht, denn dort geht man sorgsam mit den Bäumen um und pflanzt sogar z.B. Weiden an!) Ich vermute, In Seevetal soll Brennholz gewonnen werden und Buschholz für das Osterfeuer.
  6. Die Vorlage beschreibt äußerst aufwändige Vorarbeiten (Begutachtung durch Baumpfleger, Prüfbäume, Schreiben an und Gespräche mit Baumeigentümern...) für das zu beschließende Baumkataster. Dieser Aufwand wird getrieben, obwohl bei unserer Baumschutzsatzung keine Vorarbeiten notwendig gewesen wären, denn der Stammumfang in einer Höhe gilt.  Der derzeit betriebene Verwaltungsaufwand für das Kataster scheint um ein Mehrfaches höher zu sein als der Aufwand für Befreiungen und Ausnahmen nach unserer Satzung.
  7. Zur Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts tragen alle Gehölze, nicht nur die ortsbildprägenden Bäume, bei. Erhöht wird die Qualität durch eine geeignete Vernetzung der Gehölze untereinander. Beispiel: Nahrungsquelle für durchziehende Erlenzeisige sind eben die Erlen am Seevekanal und in der Elbmarsch die Hofbäume, die in ihrer Gesamtheit auch ortsbildprägend sein können. 130 dieser Bäume haben Meckelfelder Landwirte (auch Ortsratsmitglieder darunter) mit dem Deichverband im Frühjahr 2011 entlang des Seevekanals gefällt.
  8. Muss die Zustimmung der Eigentümer angesichts von Art. 14 GG (Eigentum verpflichtet) erforderlich sein ? Die Zustimmungsquote liegt lt. Vorlage der Verwaltung bei unter 20 %! Damit ist doch der Ansatz der Freiwilligkeit für das Baumkataster gescheitert. Eine Zustimmungsquote von mindestens 75 % der Eigentümer wäre erträglich und würde für den Naturhaushalt auch etwas bringen.
  9. Praktikabilität: Am, Samstag, wenn die Verwaltung nicht besetzt ist, wird eine Motorsäge an einen großen Baum gelegt. Nachbarn rufen die Polizei. Woher erfährt der diensthabende Polizeibeamte, ob dieser Baum geschützt ist ? Bei unserer Baumschutzsatzung reicht ein Maßband und die Fähigkeit, aufgrund des gemessenen Stammunfangs in 1 m Höhe die Schutzwürdigkeit des Baumes festzustellen.

Rainer Weseloh

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