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Argumente für einen Baumschutz nach der "Stammumfangsregelung"

Aufgrund meines Leserbriefes in den HAN am 14.7.2012 fasse ich nachstehend die Argumente, die für einen Baumscvhutz nach der "Stammumfangsregelung" sprechen, zusammen.

18.07.12 –

  • nicht nur die ortsbildprägenden Bäume, sondern die große Mehrheit an weiteren, aber dennoch ausgewachsenen Bäumen, Hecken und Baumreihen (Seevekanal) tragen erheblich zum Naturhaushalt bei. Erlen am Seevekanal sind z.B. im Winter die unersetzliche Nahrungsgrundlage für die nach diesen Bäumen benannten Erlenzeisige, die uns im Winter auf dem Durchzug besuchen und die ich seit Jahren dort regelmäßig beobachte.

Darüber hinaus sorgt die Mehrzahl an nicht ortsbildprägenden Bäumen entscheidend für die Verbesserung der Luftqualität als Staubfilter und Sauerstofferzeuger sowie zum Abkühlen des Kleinklimas insbesondere an heißen Sommertagen bei.

  • gerade an den Wochenenden, wenn die Verwaltung nicht besetzt ist, kreischt die Motorsäge und die ggf. herbeigerufene Polizei kann nicht feststellen, ob der gefällte Baum nun geschützt war oder nicht. Damit ist der Schutz aufgrund des Baumkatasters nicht durchsetzbar. Ähnliches gilt auch für den Schutz einzelner Bäume oder Baumgruppen in den Bebauungsplänen unserer Gemeinde.

Bei einer Stammumfangsregelung dagegen genügt die Kenntnis der Baumart und ein Maßband, um festzustellen, ob der Baum gefällt werden durfte oder nicht.

  • trotz Baumkataster können alle nicht darin registrierten Bäume in Seevetal im Winterhalbjahr weiterhin ohne irgendeine Genehmigung gefällt werden, seien die Bäume oder Hecken auch  noch so wertvoll.
  • das Erhebungsverfahren ist sehr aufwändig (es hat ja bereits 50.000 € gekostet). Eine Stammumfangsregelung wäre aus meiner Sicht preiswerter.

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