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25.04.2018

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 24.04.2018

die vorgeschlagenen Flächen

  • Angesichts der Rettung des Fleestedter Storches fragten wir Grüne: "Angesichts des Eindringens von Baumschulflächen, die im Landschaftsrahmenplan als Flächen dargestellt sind , die die Voraussetzungen erfüllen als NSG oder LSG ausgewiesen zu werden, stellt sich die Frage, wie ein Schutz dieser Gebiete möglichst unverzüglich erreicht werden kann. Gibt es Möglichkeiten, diese Flächen durch gemeindliche Vorschriften einstweilen zu schützen, bis die Ausweisung als LSG oder NSG erfolgt ist? Kann ersatzweise ein solcher Schutz beim Landkreis beantragt werden?"
    Antwort: Die Ausweisung von Natur--und Landschaftsschutzgebieten ist Sache des Landkreises.Vorrang haben die Verfahren im Zusammenhang mit europäischen Schutzgebieten (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete). Der Landkreis bearbeitet derzeit rund 15 solcher Verfahren, für mehr reichen die personellen Kapazitäten nicht. Die Gemeinde kann lediglich sogenannte "geschützte Landschaftsbestandteile" eigenständig Schutz stellen. Dies sind z. B. landschaftsbildprägende Bäume. Die geplanten Baumschulflächen eignen sich dazu nicht, weil es sich um Ackerflächen oder Grünland handelt, die gegenüber der Umgebung keine besonderen Eigenschaften haben.
    Fazit: wachsam bleiben!
  • Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Fleestedt 30 "Wohn- und Pflegeprojekt Einmündung L 213/ K 79" nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
    Im Bereich Hittfelder Landstraße / Winsener Landstraße soll eine Einrichtung für die Seniorenpflege mit 116 Betten, einer Tagespflege mit 20 Plätzen und 29 seniorengerechten Wohnungen entstehen, außerdem eine Kita mit zwei Gruppen und einer Krippe. Wir unterstützen das Vorhaben, ein Geh- und Radweg an der Winsener Landstraße vor dem Komplex muss aber sein.
    Ergebnis: kein Beschluss, in Bezug auf Fuß- und Radweg (unsere Forderung) muss nachgearbeitet werden.
  • Erweiterung der Firma Delmes Heitmann Bauwelt an der Maldfeldstraße Bauflächen für die kommunale Wohnungsbaugesellschaft.
    Ergebnis: einstimmiger Beschluss für die Erweiterung
  • Flächen für die Kommunale Wohnungsbaugesellschaft:
    Ergebnis: die Flächen 1 und 2 sollen der KWG angeboten werden. Über eventuelle weitere Flächen wird später entschieden, da dort noch über den Umfang zu reden ist.
Kategorien:Bebauungsplan (BPlan) Bauen und Flächennutzung Artenrückgang Natur und Landschaft Umwelt- und Planungsausschuss
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